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Leuchtwerbung in Starnberg: Ihre Marke im besten Licht – mit Stil und Vorschrift

22. April 2025

Wer in Starnberg werben will, der möchte gesehen werden – aber bitte mit Klasse. Ob Leuchtkasten, Leuchtreklame, LED-Buchstaben oder beleuchtete Werbeschilder: Moderne Lichtwerbung bringt Sichtbarkeit, Orientierung und Markenwirkung. Doch neben kreativer Gestaltung zählt auch die richtige Umsetzung – denn Starnberg legt großen Wert auf ein stimmiges Stadtbild.


Als regionaler Partner für Lichtwerbung in Starnberg hilft Adsign Media Ihnen dabei, Ihre Außenwirkung professionell, ästhetisch und regelkonform umzusetzen.


Was ist erlaubt? Leuchtwerbung in Starnberg richtig planen

In Starnberg gelten – wie in vielen bayerischen Gemeinden – klare Vorgaben für Werbeanlagen. Die Stadt ist in drei Zonen unterteilt:


  • Zone I umfasst die Altstadt und denkmalgeschützte Bereiche. Hier ist Zurückhaltung gefragt – kleinere, architektonisch angepasste Werbelösungen sind möglich, große Lichtanlagen eher kritisch.

  • Zone II betrifft bebaute Wohn- und Mischgebiete – hier sind beleuchtete Werbeanlagen in moderater Form meist zulässig.

  • Zone III (Außenbereich) erlaubt nur Werbeanlagen direkt an der Stätte der Leistung – also z. B. an Ihrem Geschäftsgebäude.

📄 Quelle: Satzung der Stadt Starnberg über Werbeanlagen (PDF)


Design mit Wirkung – nicht nur für die Optik

Egal ob Leuchtkasten in Starnberg, LED-Leuchtreklame, Leuchtbuchstaben oder elegante Lichtwerbeanlagen – es gibt einige gestalterische Grundsätze, die eingehalten werden müssen:


  • Die Werbung darf das Gebäude nicht dominieren, sondern soll sich harmonisch einfügen.

  • Die Höhe ist auf maximal 5 Meter oder Unterkante des 1. Obergeschosses begrenzt.

  • An Balkonen, Fensterläden, Bäumen oder Zäunen sind keine Anlagen erlaubt.

  • Skybeamer oder stark blendende Strahler sind nicht zulässig.

  • Werbeanlagen mit Licht müssen in Farbe und Helligkeit dezent gehalten sein – besonders in Zone I.

Mit dem richtigen Konzept sind stilvolle, aufmerksamkeitsstarke Lösungen problemlos möglich – Adsign Media berät Sie gern zu individuellen Varianten für Ihre Branche und Ihr Gebäude.


Lichtwerbung – mehr als nur ein Schild

Unsere Lösungen für die Region Starnberg:


  • Leuchtreklame & klassische Leuchtschriften

  • Leuchtkästen, ein- oder doppelseitig, auch für Fassaden & Masten

  • LED-Leuchtbuchstaben, 3D-gefräst und hinterleuchtet

  • Außenwerbung & Lichtwerbeanlagen für Geschäfte, Praxen, Hotels u. v. m.

  • Werbeschilder mit Licht für Tag-Nacht-Wirkung und gute Lesbarkeit

💡 Energieeffizient, langlebig und individuell für Ihren Standort konzipiert – von der ersten Skizze bis zur Montage.


Häufige Fragen zur Lichtwerbung in Starnberg (FAQ)


Benötige ich für jeden Leuchtkasten eine Genehmigung?

In den meisten Fällen ja – gerade wenn Licht im Spiel ist. Kleine Schilder unter 1 m² brauchen manchmal keine Genehmigung, aber eine Prüfung ist ratsam.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Sie reichen einen Antrag mit Lageplan, Beschreibung und Skizzen bei der Stadt Starnberg ein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Unterlagen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung montiere?

Die Stadt kann einen Rückbau verlangen und ein Bußgeld verhängen. Deshalb besser vorher prüfen – und mit einem Profi planen.


Fazit: Leuchtwerbung in Starnberg – sichtbar. erlaubt. schön.

Werbung im öffentlichen Raum ist mehr als ein Schild – sie ist Visitenkarte, Orientierung und Markenbotschaft. In Starnberg kommt es auf das richtige Maß an: Sichtbarkeit mit Stil, Licht mit Feingefühl. Adsign Media verbindet Kreativität mit regionaler Expertise und sorgt dafür, dass Ihre Leuchtwerbung in Starnberg nicht nur auffällt, sondern auch genehmigungsfähig und dauerhaft erfolgreich ist.

➡️ Jetzt beraten lassen und unverbindlich anfragen – wir bringen Ihre Marke zum Leuchten.

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